Information aus dem Ministerium für Bildung
- Der Schulbetrieb in der derzeit geltenden Struktur wird auch nach den Winterferien bis 26.02.2021 fortgesetzt.
- Soweit in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die 7-Tages-Inzidenz den Wert von 200 pro 100.000 Einwohner im Zeitraum vom 22. Bis 26. Februar 2021 an allen Tagen unterschreitet, wird ab 1. März 2021 an den Grundschulen und den Förderschulen der Präsenzunterricht unter Befreiung von der Präsenzpflicht wieder aufgenommen.
Dabei findet der Unterricht an Grundschulen in festen Lerngruppen insbesondere durch die Klassenlehrerin bzw. den Klassenlehrer statt. Notbetreuung an den Grund- und Förderschulen oder Distanzunterricht findet nicht statt.
Für die übrigen Jahrgangsstufen der allgemeinbildenden Schulen (außer Förderschulen) und die berufsbildenden Schulen wird der eingeschränkte Regelbetrieb eingerichtet. Davon ausgenommen sind die Abschlussklassen; für diese wird der Präsenzunterricht fortgesetzt. Im eingeschränkten Regelbetrieb wird die Notbetreuung für alle anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler gewährleistet. - Sobald in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt die 7-Tages-Inzidenz den Wert von 50 pro 100.000 Einwohner an fünf aufeinander folgenden Schultagen unterschreiten, findet an allen Schulen des jeweiligen Landkreises oder der jeweiligen kreisfreien Stadt wieder Regelbetrieb statt.