Härtefallhilfe Heizen für Privathaushalte ab 4. Mai möglich
Privathaushalte Sachsen-Anhalts, die mit Heizöl, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Flüssiggas, Holzbriketts, Scheitholz oder Kohle/Koks heizen und im vergangenen Jahr von besonders hohen Preissteigerungen betroffen waren, können ab 4. Mai Härtefallhilfen des Bundes beantragen.
Bereits jetzt steht unter https://driveport.de/brennstoffhilfe-rechner/ ein Online-Rechner zur Verfügung, über den sich vorab unverbindlich prüfen lässt, ob ein Hilfeanspruch besteht. Bearbeitung und Bewilligung der Anträge erfolgen über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Die Antragsplattform ist dann über den Kurzlink https://lsaurl.de/Härtefallhilfe zu erreichen.
Die Anträge werden durch die #Investitionsbank Sachsen-Anhalt bearbeitet. Für unser Bundesland stehen 48 Millionen EURO zur Auszahlung bereit und können bis zum 20.10.2023 beantragt werden. Bei Anträgen sind im Regelfall nur wenige Nachweise vorzulegen, wie Rechnungen, Zahlungsnachweise (z.B. Kontoauszug), der Feuerstättenbescheid und ein Identitätsnachweis (Personalausweis). Für die Härtefallhilfe ist es nötig, dass der gezahlte Preis für diese Energieträger beim Kauf zwischen 1. Januar und 1. Dezember 2022 (Lieferdatum) mehr als doppelt so hoch war wie der Durchschnittspreis 2021. Ist diese Bedingung erfüllt, erhält man 80 Prozent des Betrags, der über den doppelten Kosten liegt, insofern er mindestens 100 Euro beträgt; maximal werden 2.000 Euro ausgezahlt.
Die Durchschnittspreise für 2021 („Referenzpreise“) wurden gemeinsam von Bund und Ländern für ganz Deutschland ermittelt. Sie betragen (inklusive Umsatzsteuer und ggf. CO2-Abgabe) für:
- Heizöl: 0,71 Euro je Liter,
- Flüssiggas: 0,57 Euro je Liter,
- Holzpellets: 0,24 Euro je Kilogramm,
- Holzhackschnitzel: 0,11 Euro je Kilogramm,
- Holzbriketts: 0,28 Euro je Kilogramm,
- Scheitholz: 85 Euro je Raummeter,
- Kohle/Koks: 0,36 Euro je Kilogramm.
Weitere Informationen finden sich unter:
www.mwu.sachsen-anhalt.de/energie/haertefallhilfen
Quelle: PM MWU