Die Landesregierung hat entschieden, dass der Lockdown bis 10. März verlängert wird. Die neue Eindämmungsverordnung sieht folgende Änderungen ab 1. März vor:
Kitas und Schulen sollen im eingeschränkten Regelbetrieb und unter Einhaltung der bekannten Hygienevorschriften wieder öffnen. An Grund- und Förderschulen findet Präsenzunterricht, jedoch ohne Präsenzpflicht statt. Ab der 5. Klasse erhalten Schülerinnen und Schüler Unterricht im Wechselmodell. Alle Abschlussklassen erhalten weiterhin Präsenzunterricht.
Friseure und Barbiere können unter strengen Hygiene-Auflagen ab 1. März wieder öffnen. Termine müssen vorab telefonisch oder online vereinbart sowie eine FFP2- oder eine medizinische Maske getragen werden.
Dienstleistungen der Fußpflege mit Ausnahme dekorativer Maßnahmen am Fuß sind jetzt zulässig, wenn die Hygieneregeln eingehalten und Termine telefonisch oder online vereinbart werden. Medizinisch notwendige Behandlungen, insbesondere die durch Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden oder Medizinische Fußpfleger (Podologen) erbracht werden, bleiben weiter möglich.
Die Kontaktbeschränkungen gelten weiter:
Erlaubt sind private Zusammenkünfte nur im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person. Kontakte sollten auf das absolut notwendige Minimum beschränkt bleiben, die Zahl der Haushalte, aus der die weiteren Personen kommen, sollten möglichst konstant gehalten werden.
Die aktuelle Eindämmungsverordnung finden Sie hier: