Transkript
Stefan Ruland (CDU):
Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Meister, als Erstes zu dem Thema Lametta, obwohl es meine Redezeit kaum zulässt. Ich erinnere mich an die Finanzausschusssitzung und an Ihr impulsives Einbringen Ihres Änderungsantrages. Ich glaube, es hat keine 60 Sekunden gedauert, bis der Ausschuss den Antrag abgelehnt hat.
Heute liegt Ihnen der Gesetzentwurf zur Änderung des Finanzausgleichgesetzes vor. Für die Kommunen ist das eine gute Nachricht; denn nur aufgrund der Sondersitzung des Finanzausschusses, Herr Meister, am 15. März und der heutigen Beschlussfassung vermutlich mit einem ähnlichen Ausgang für Ihren Änderungsantrag können die erhöhten Zuweisungen bereits im Juni ausgezahlt werden.
Mit einem jährlichen Volumen in Höhe von 1,735 Milliarden € für die Jahre 2022 und 2023 stehen der kommunalen Familie aus der Finanzausgleichsmasse in diesen Jahren jeweils 107 Millionen € mehr zur Verfügung. Damit tragen wir als Koalitionsfraktionen dem erhöhten Finanzbedarf der kommunalen Familie Rechnung.
Wie der Minister bereits ausführte, sind außerhalb des Finanzausgleichgesetzes Zahlungen in Höhe von 2,445 Milliarden € an die Kommunen vorgesehen; insgesamt also etwa ein Drittel des Landeshaushalts. Dessen ungeachtet bleibt die Forderung der kommunalen Spitzenverbände nach noch mehr Geld aus der Finanzausgleichsmasse natürlich bestehen.
Tatsache ist aber auch, dass die Kommunen einen nachvollziehbaren Nachweis für diese Forderung bislang schuldig bleiben. Dem Bericht des Landesrechnungshofes kann man entnehmen, dass die Finanzierung für das laufende Geschäft der Kommunen insgesamt auskömmlich zu sein scheint. Dennoch verlangen wir seit Längerem eine Überprüfung des Finanzausgleichs mit einem Gutachten, welches nach teilweise kontrovers geführten Diskussionen im Februar auf den Weg gebracht wurde.
Im ersten Schritt soll dabei die horizontale Verteilung der Finanzmittel betrachtet werden.
Ich verrate Ihnen vermutlich auch kein Geheimnis, wenn ich Ihnen sage, dass es dabei nicht bleiben soll. Als CDU-Fraktion werden wir gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern eine gutachterliche Überprüfung des vertikalen Finanzausgleichs auf den Weg bringen, sobald die dafür nötigen Voraussetzungen geschaffen wurden, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Wir erwarten nämlich an dieser Stelle, dass die kommunale Familie ihrer Verpflichtung zur Aufstellung von Jahresabschlüssen die angemessene Bedeutung beimisst. Ein Gutachten, welches eine auskömmliche Finanzausstattung der Kommunen beleuchten soll, kann ohne Jahresabschlüsse keine belastbaren Ergebnisse hervorbringen.
Ausgestattet mit den Ergebnissen beider Gutachten, planen die Koalitionsfraktionen eine Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes ab dem Jahr 2024, bei der wir natürlich auf konstruktive Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden setzen.
Abschließend empfehle ich Ihnen namens der CDU-Fraktion die Zustimmung zum Gesetzentwurf. – Vielen Dank.
(Zustimmung)